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ArbG Mainz, 29.09.2004 - 4 Ca 1069/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 29.09.2004 - 4 Ca 1069/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 1020/04
- BAG, 30.09.2005 - 7 AZN 832/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 1020/04
Treuwidriges Berufen auf fehlende Zustimmung des Personalrats zur Befristung …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.09.2004 Aktz. 4 Ca 1069/04 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts vom 29.09.2004, 4 Ca 1069/04, wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis weder aufgrund der Befristung in dem Anstellungsvertrag vom 28.05.2004 zum 30.09.2004, noch durch den früheren Anstellungsvertrag vom 22.11.2002 zum 31.03.2004, beendet worden ist.